AnzeigenhauptmeisterSonntag, Oktober 27th, 2024 at 10:42pm
Stark übertrieben, aber ich find’s lustig.
Wann kommt der Anzeigenhauptmeister-Kinofilm?
Wann kommt der Anzeigenhauptmeister-Kinofilm?
AnzeigenhauptmeisterSamstag, Oktober 26th, 2024 at 3:53am
Jawohl, BILD verbreitet wieder fleißig Fake-News.
Zitat: “eine Forderung nach Bußgeld in Höhe von 30 Euro”
Nein, es wurde kein Bußgeld gefordert, ein Bußgeld darf ausschließlich nur von Behörden und Gerichten verhängt werden.
Private Firmen dürfen nur Vertragsstrafen verhängen.
Zitat: “eine Forderung nach Bußgeld in Höhe von 30 Euro”
Nein, es wurde kein Bußgeld gefordert, ein Bußgeld darf ausschließlich nur von Behörden und Gerichten verhängt werden.
Private Firmen dürfen nur Vertragsstrafen verhängen.
AnzeigenhauptmeisterDonnerstag, Oktober 24th, 2024 at 1:52pm
Der Anzeigenhauptmeister wünscht allen besinnliche Weihnachtsfeiertage und viel Glück für ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2025.
Die offizielle Jahresstatistik für das Jahr 2024 wird Anfang Januar veröffentlicht.
Auch heute an Heiligabend war der AHM wieder fleißig auf der Suche nach Falschparkern – denn auch zur Weihnachtszeit muss aktiv gegen Falschparker vorgegangen werden.
Und was macht ihr heute und an den kommenden Weihnachtsfeiertagen so?
Die offizielle Jahresstatistik für das Jahr 2024 wird Anfang Januar veröffentlicht.
Auch heute an Heiligabend war der AHM wieder fleißig auf der Suche nach Falschparkern – denn auch zur Weihnachtszeit muss aktiv gegen Falschparker vorgegangen werden.
Und was macht ihr heute und an den kommenden Weihnachtsfeiertagen so?
AnzeigenhauptmeisterMittwoch, Oktober 23rd, 2024 at 1:36pm
Die #BILD zeigt sich mal wieder von ihrer besten Seite – so viel Quatsch habe ich schon lange nicht mehr in einem Artikel gelesen! 🤣🤣🤣🤣
Ich bin ein recht aktiver BILD-Leser, weil mich dieses Blatt immer wieder zum schmunzeln, oft auch zum Lachen bringt.
Aber die heutige Ausgabe hat mich echt mal wieder voll abgeschossen, ich bin vor Lachen vom Stuhl gefallen. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Aber gehen wir den Bericht einmal genauer durch:
Es fängt schon mit der Überschrift “So wehrt man sich gegen Petz-Portale” an. Diese vermittelt die Meinung, Falschparken sei in Ordnung, und Bürger, die es anzeigen weil sie teilweise behindert oder gar gefährdet wurden, seien das Böse.
Dann geht der Text los: Mit der Frage, ob die deutschen Behörden Rechtsbruch begehen, indem sie private Anzeigen verfolgen.
Nächste Zeile: Ja… – Da hat’s schon für einen herzlichen Lachanfall gereicht. 🤣🤣
Dass das Ja von einem Anwalt kommt, macht die Sache noch lustiger.
Und dann geht’s auch schon im nächsten Abschnitt mit der traditionellen BILD’lerischen Aussat von Buchstaben los, aus dessen Ernte beim Leser wahrscheinlich Fake-News ankommen könnten. Damit man versteht, was ich meine, muss ich etwas tiefgreifender beginnen, es anschaulich zu erklären: BILD berichtet im Kern Wahrheit, verpackt die Wahrheit aber offenbar geschickt in einer solchen Wortkombination, dass der Leser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit als Endprodukt Fake-News erntet, also ein womöglich von BILD vielleicht bewusst herbeigeführtes Missverständnis.
Im hiesigen Artikel sieht das wie folgt aus:
BILD schreibt, dass bereits im Jahr 2020 das OLG Frankfurt privaten Sherrifs die Arbeit verboten habe, unter Angabe des Aktenzeichens 2 Ss-OWi 953/18.
Im Kern ist das erstmal Wahrheit. Aber nun kommt der Haken: Aufgrund der Formulierung sowie in dem Kontext verstehen viele Leser das so, dass hier vom OLG Frankfurt einem Bürger, der ganz normal Falschparker anzeigte, seine Tätigkeit verboten worden sei. Und ganz genau DAS ist die falsche Schale des wahren Kerns: die Falschinformation! Das möglicherweise auf BILD’lerische Tradition bewusst herbeigeführte Missverständnis! Denn auf den wahren Kern dieser Aussage trifft man als Leser nämlich erst, wenn man sich mit dem Urteil genauer auf externen Plattformen auseinandersetzt: Es wurde nämlich NICHT wie zunächst missverständlich angenommen einem privaten Bürger seine Anzeigentätigkeit verboten, sondern in Wirklichkeit wurde einem privaten (bezahlten) Dienstleister, der Falschparker im Auftrag der Stadt Frankfurt erfasste, die Arbeit verboten. Dieses Verbot war juristisch auch vollkommen korrekt.
Also in Kurzform zusammengefasst stehen da irgendwie vermeintliche Fake-News, obwohl da irgendwie doch gar keine Fake-News stehen.
Weiter im Text: Der Rechtschreibfehler “Anzeigen-Hauptmeister” sorgt erneut für einen Lacher, gleichzeitig werden dadurch wieder Falschinformationen verbreitet.
Im Verlauf sind Begriffe wie “Petz-Portal” und “Möchtegern-Wachtmeister” zu lesen. Diese Wortwahl ist journalistisch unterste Schublade und zeigt geringe Qualität. So eine Wortwahl ist KEINE neutrale Berichterstattung, sondern die Berichterstattung ist negativ und voreingenommen! In die Berichterstattung ist zu viel von der eigenen Meinung eingeflossen. Das oberste Gebot für Journalistische Berichterstattung ist aber immer NEUTRAL und unvoreingenommen zu berichten!
Des Weiteren wird propagiert, dass unter anderem die Mutter mit dem Kinderwagen, oder auch der Rollstuhlfahrer, die von einem Falschparker auf dem Gehweg behindert, gefährdet oder gar geschädigt wurden, weil sie auf die Fahrbahn ausweichen mussten, und deshalb diesen Falschparker anzeigen, “Denunzianten” seien – Zitat: “Grundsätzlich ist es jedem möglich, sich zum Anzeigen-Wachtmeister aufzuschwingen und Andere zu denunzieren”.
Der letzte große Lacher findet sich im nächsten Abschnitt, in dem behauptet wird, dass die Anzeigen über Meldeplattformen wie weg.li nicht rechtssicher seien.
Das kommentiere ich nur mit einem Wort: Unfug!
Außerdem wird den Falschparkern dreist empfohlen, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren (wohlgemerkt mit geringer Erfolgsaussicht), anstatt einfach den eigenen Fehler einzusehen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Auch damit wird wieder indirekt propagiert, dass Falschparken absolut in Ordnung sei, während die Anzeigenerstatter das Böse seien. Keine neutrale Berichterstattung.
Abschließend lässt sich dazu nur noch sagen: BILD-Niveau und neutraler Qualitätsjournalismus – das passt einfach nicht zusammen.
Ich bin ein recht aktiver BILD-Leser, weil mich dieses Blatt immer wieder zum schmunzeln, oft auch zum Lachen bringt.
Aber die heutige Ausgabe hat mich echt mal wieder voll abgeschossen, ich bin vor Lachen vom Stuhl gefallen. 🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Aber gehen wir den Bericht einmal genauer durch:
Es fängt schon mit der Überschrift “So wehrt man sich gegen Petz-Portale” an. Diese vermittelt die Meinung, Falschparken sei in Ordnung, und Bürger, die es anzeigen weil sie teilweise behindert oder gar gefährdet wurden, seien das Böse.
Dann geht der Text los: Mit der Frage, ob die deutschen Behörden Rechtsbruch begehen, indem sie private Anzeigen verfolgen.
Nächste Zeile: Ja… – Da hat’s schon für einen herzlichen Lachanfall gereicht. 🤣🤣
Dass das Ja von einem Anwalt kommt, macht die Sache noch lustiger.
Und dann geht’s auch schon im nächsten Abschnitt mit der traditionellen BILD’lerischen Aussat von Buchstaben los, aus dessen Ernte beim Leser wahrscheinlich Fake-News ankommen könnten. Damit man versteht, was ich meine, muss ich etwas tiefgreifender beginnen, es anschaulich zu erklären: BILD berichtet im Kern Wahrheit, verpackt die Wahrheit aber offenbar geschickt in einer solchen Wortkombination, dass der Leser mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit als Endprodukt Fake-News erntet, also ein womöglich von BILD vielleicht bewusst herbeigeführtes Missverständnis.
Im hiesigen Artikel sieht das wie folgt aus:
BILD schreibt, dass bereits im Jahr 2020 das OLG Frankfurt privaten Sherrifs die Arbeit verboten habe, unter Angabe des Aktenzeichens 2 Ss-OWi 953/18.
Im Kern ist das erstmal Wahrheit. Aber nun kommt der Haken: Aufgrund der Formulierung sowie in dem Kontext verstehen viele Leser das so, dass hier vom OLG Frankfurt einem Bürger, der ganz normal Falschparker anzeigte, seine Tätigkeit verboten worden sei. Und ganz genau DAS ist die falsche Schale des wahren Kerns: die Falschinformation! Das möglicherweise auf BILD’lerische Tradition bewusst herbeigeführte Missverständnis! Denn auf den wahren Kern dieser Aussage trifft man als Leser nämlich erst, wenn man sich mit dem Urteil genauer auf externen Plattformen auseinandersetzt: Es wurde nämlich NICHT wie zunächst missverständlich angenommen einem privaten Bürger seine Anzeigentätigkeit verboten, sondern in Wirklichkeit wurde einem privaten (bezahlten) Dienstleister, der Falschparker im Auftrag der Stadt Frankfurt erfasste, die Arbeit verboten. Dieses Verbot war juristisch auch vollkommen korrekt.
Also in Kurzform zusammengefasst stehen da irgendwie vermeintliche Fake-News, obwohl da irgendwie doch gar keine Fake-News stehen.
Weiter im Text: Der Rechtschreibfehler “Anzeigen-Hauptmeister” sorgt erneut für einen Lacher, gleichzeitig werden dadurch wieder Falschinformationen verbreitet.
Im Verlauf sind Begriffe wie “Petz-Portal” und “Möchtegern-Wachtmeister” zu lesen. Diese Wortwahl ist journalistisch unterste Schublade und zeigt geringe Qualität. So eine Wortwahl ist KEINE neutrale Berichterstattung, sondern die Berichterstattung ist negativ und voreingenommen! In die Berichterstattung ist zu viel von der eigenen Meinung eingeflossen. Das oberste Gebot für Journalistische Berichterstattung ist aber immer NEUTRAL und unvoreingenommen zu berichten!
Des Weiteren wird propagiert, dass unter anderem die Mutter mit dem Kinderwagen, oder auch der Rollstuhlfahrer, die von einem Falschparker auf dem Gehweg behindert, gefährdet oder gar geschädigt wurden, weil sie auf die Fahrbahn ausweichen mussten, und deshalb diesen Falschparker anzeigen, “Denunzianten” seien – Zitat: “Grundsätzlich ist es jedem möglich, sich zum Anzeigen-Wachtmeister aufzuschwingen und Andere zu denunzieren”.
Der letzte große Lacher findet sich im nächsten Abschnitt, in dem behauptet wird, dass die Anzeigen über Meldeplattformen wie weg.li nicht rechtssicher seien.
Das kommentiere ich nur mit einem Wort: Unfug!
Außerdem wird den Falschparkern dreist empfohlen, sich gegen Bußgeldbescheide zu wehren (wohlgemerkt mit geringer Erfolgsaussicht), anstatt einfach den eigenen Fehler einzusehen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Auch damit wird wieder indirekt propagiert, dass Falschparken absolut in Ordnung sei, während die Anzeigenerstatter das Böse seien. Keine neutrale Berichterstattung.
Abschließend lässt sich dazu nur noch sagen: BILD-Niveau und neutraler Qualitätsjournalismus – das passt einfach nicht zusammen.
AnzeigenhauptmeisterMittwoch, Oktober 23rd, 2024 at 6:23am
Täglich halten viele auf dem Gehweg, ohne weiter darüber nachzudenken: 👉 https://bit.ly/4dY8qBa
AnzeigenhauptmeisterMittwoch, Oktober 23rd, 2024 at 1:14am
Photos from Anzeigenhauptmeister's post
Gräfenhainichen
Ein #Falschparker – vier #Anzeigen!
Aufgrund einer geplanten Straßenreinigung wurden in naher Vergangenheit in zwei Straßen von #Gräfenhainichen mobile #Verkehrszeichen 283 aufgestellt, die absolutes Haltverbot anordneten. Das interessierte aber die meisten Anwohner nicht, so dass ich in den beiden betroffenen Straßen insgesamt 30 Falschparker erfasst habe. Durch diese Falschparker wurde die Straßenreinigung massiv in ihrer Arbeit behindert, auch andere Verkehrsteilnehmer wurden behindert.
Ein Falschparker war dabei besonders dreist:
Nachdem ich ihn zum ersten Mal erfasst habe (3149/24), kam dieser aus dem Gebäude und fuhr mit seinem Fahrzeug rund 100 Meter zu mir, während ich gerade andere Fahrzeuge erfasste. Er hielt auf der linken Fahrbahnseite, beging damit die zweite Ordnungswidrigkeit (3151/24), und diskutierte durch das geöffnete Fenster mit mir. Der Fahrzeugführer drohte an, dass meine Hütte brennen werde, wenn er die Fotos von seinem Auto irgendwo finde und beleidigte mich als “Vogel”. Dann fuhr er davon. Es folgte die dritte Anzeige wegen #Nötigung und #Beleidigung.
Wenig später konnte ich seinen Transporter dann in der nächsten Straße geparkt feststellen – erneut im absoluten Haltverbot. Das war dann die vierte Anzeige (3163/24) innerhalb einer halben Stunde.
Alle vier Sachverhalte habe ich einzeln dem Polizeirevier Wittenberg angezeigt. Den Täter erwarten nun neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch insgesamt bis zu 90€ Verwarngelder.
Aufgrund einer geplanten Straßenreinigung wurden in naher Vergangenheit in zwei Straßen von #Gräfenhainichen mobile #Verkehrszeichen 283 aufgestellt, die absolutes Haltverbot anordneten. Das interessierte aber die meisten Anwohner nicht, so dass ich in den beiden betroffenen Straßen insgesamt 30 Falschparker erfasst habe. Durch diese Falschparker wurde die Straßenreinigung massiv in ihrer Arbeit behindert, auch andere Verkehrsteilnehmer wurden behindert.
Ein Falschparker war dabei besonders dreist:
Nachdem ich ihn zum ersten Mal erfasst habe (3149/24), kam dieser aus dem Gebäude und fuhr mit seinem Fahrzeug rund 100 Meter zu mir, während ich gerade andere Fahrzeuge erfasste. Er hielt auf der linken Fahrbahnseite, beging damit die zweite Ordnungswidrigkeit (3151/24), und diskutierte durch das geöffnete Fenster mit mir. Der Fahrzeugführer drohte an, dass meine Hütte brennen werde, wenn er die Fotos von seinem Auto irgendwo finde und beleidigte mich als “Vogel”. Dann fuhr er davon. Es folgte die dritte Anzeige wegen #Nötigung und #Beleidigung.
Wenig später konnte ich seinen Transporter dann in der nächsten Straße geparkt feststellen – erneut im absoluten Haltverbot. Das war dann die vierte Anzeige (3163/24) innerhalb einer halben Stunde.
Alle vier Sachverhalte habe ich einzeln dem Polizeirevier Wittenberg angezeigt. Den Täter erwarten nun neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch insgesamt bis zu 90€ Verwarngelder.